Der 1. Mai – Feiertag, aber warum?
Der 1. Mai – Feiertag, aber warum?
Der Maifeiertag wird in mehreren Ländern Europas, Afrikas,
Asiens und Lateinamerikas als Feiertag begangen, darunter auch Russland und
USA. Seine Geschichte geht auf den 1. Mai 1886 zurück, als sich mehrere tausend
Arbeiter in Chicago zu Kundgebungen versammelten, um den Achtstundentag zu
fordern. Die Aktion auf dem Haymarket Riot mündete
damals in Zusammenstößen mit der Polizei.
Erst im Juli 1889, also über drei Jahre später, wurde auf
dem Gründungskongress der Zweiten Internationalen zum Gedenken an die Opfer des
Haymarket Riot der 1. Mai als „Kampftag der
Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Am 1. Mai 1890 wurde zum ersten Mal dieser
„Protest- und Gedenktag“ mit Massenstreiks und Massendemonstrationen in der
ganzen Welt begangen. So auch in Österreich-Ungarn, Belgien, Deutschland,
Spanien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Italien, Frankreich und den USA
offiziell begangen. In Russland fand die erste Demonstration anlässlich des
Maifeiertages erst 1891 statt und erst seit 1917 ist er auch dort offiziell ein
Feiertag.
Der Versuch ihn auch in Deutschland zum gesetzlichen
Feiertag zu erklären, scheiterte in der Weimarer Nationalversammlung, am 15.
April 1919. Für das Gesetz, das zunächst nur auf den 1. Mai 1919 beschränkt
war, stimmten SPD, DDP und Teile des Zentrums. Während die bürgerlich-rechte
Opposition (DNVP, DVP) sowie weite Teile des Zentrums die Einführung des Tages
der Arbeit als Feiertag überhaupt ablehnten, ging der USPD das Gesetz nicht
weit genug, sie forderte zusätzlich die Einführung des 9. Novembers als
Revolutionsfeiertag. Der sogenannte Blutmai (Berlin
1929) ließ die Widersprüche zwischen KPD und SPD noch deutlicher werden.
Erst in der Zeit des
Nationalsozialismus wurde der 1. Mai ab 1933 auch im Deutschen Reich zum
gesetzlichen Feiertag.
Das Reichsgesetz vom
10. April 1933 benannte ihn als Feiertag der nationalen Arbeit. Im Jahr 1934
wurde der 1. Mai durch eine Gesetzesnovelle zum „Nationalen Feiertag des
Deutschen Volkes“ erklärt und ist es bis heute geblieben.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den
Alliierten Kontrollrat bestätigt. Maikundgebungen durften jedoch zu dieser Zeit
nur eingeschränkt und angemeldet durchgeführt werden, was auch in den
Folgejahren entsprechend galt.
Der 1. Mai ist in der Bundesrepublik Deutschland nach den
Feiertagsgesetzen der Länder ein gesetzlicher Feiertag. Die amtliche
Bezeichnung in Deutschland ist durch Gesetze der einzelnen Länder geregelt.
Weltweit gilt er allgemein als „Tag der Arbeit“.
Äußerungen Hitler hätte den 1. Mai zum Feiertag erklärt sind
also nur bedingt richtig, denn Bestrebungen dazu gab es weit vorher. Und dass
die Kommunisten, heute linke und ultralinke Chaoten, den 1. Mai überhaupt
anerkennen, trotzdem er ja 1933 (einem der angeblichen „BÖSEN“ Jahre)
eingeführt wurde, liegt daran, dass es ursprünglich linksorientierte Kreise
waren, die diesen Tag begründet haben. Aber alles wahre nationale
hat eben auch etwas soziales!
Terra-Kurier / 1.Mai .2014 u.f.